Förderungen nach §16a SGBII

Veröffentlicht am 21.08.2008 in Anträge und Anfragen

Anfrage vom: 06.08.2008
Anfrage der SPD-Ratsfraktion
Ratssitzung vom: 21.08.2008

Anfrage: Seit dem 1.10.2007 können sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit besonders hohen Zuschüssen gefördert werden. Ein Mindestalter von 18 Jahren und die Prognose, dass in den nächsten 24 Monaten eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt ohne Fördermittel nicht stattfinden wird, sind neben dem Bezug von Leistungen nach dem SGBII die Voraussetzungen. Ab dem 01.04.2008 sind grundsätzlich alle Tätigkeiten und Arbeitsfelder förderungswürdig. In der 1. Förderphase wird ein Beschäftigungszuschuss von bis zu 75% für maximal 2 Jahre von der ARGE gezahlt und es besteht die Möglichkeit, in einer 2. Förderphase dem Arbeitnehmer diese Zahlungen weiterhin unbefristet zu gewähren. Die SPD-Ratsfraktion stellt im Zusammenhang mit diesem Beschäftigungszuschuss nach §16a SGBII folgende Fragen:
  1. Sind diese Beschäftigungszuschüsse vom 01.10.2007 und 01.04.2008 der Stadtverwaltung bekannt?
  2. Wenn dies der Fall sein sollte, wie werden die Fördermöglichkeiten von den Ämtern und Eigenbetrieben in Anspruch genommen?
  3. Welche Förderungen wurden beantragt und genehmigt?
  4. Wird die Stadtverwaltung für den Personalhaushalt 2009 verstärkt mit diesen Beschäftigungszuschüssen arbeiten?