Wohnraum für Koblenz

Die aktuelle Situation:

- Bis 2025 werden in Koblenz 996 Wohnungen aus der sog. Preisbindung fallen.

- Im selben Zeitraum werden allerdings nur etwa 400 neue, preisgebundene Wohnungen gebaut!

- Die Mietpreise in Koblenz steigen weiter.

Hier finden Sie die Unterrichtungsvorlage der Verwaltung, der die Informationen entnommen wurden.

 

Was hat die SPD-Fraktion bisher erreicht:

- Aufstockung der Mittel zur Schaffung von Wohnraum im Haushalt 2021 auf 4 Mio. Euro.

- Einführung einer 30%-Quote für sozial geförderten Wohnraum bei allen zukünftigen

  Neubauprojekten

- Ausweisung neuer, umweltverträglicher Neubaugebiete im neuen Flächennutzungsplan

- Anstoß zur Umwandlung leerstehender Büroräumlichkeiten in Wohnraum

 

Was bedeutet ‚sozial geförderter Wohnraum‘ und wer darf ihn nutzen?

Sozial geförderter Wohnraum steht Menschen mit bestimmten Einkommen zur Verfügung. Bei solchen Wohnungen ist der Mietpreis meist für 20 Jahre festgesetzt und kann nur in sehr engen Grenzen erhöht werden. Vor allem kleinere und mittlere Einkommen profitieren davon. So darf das Bruttoeinkommen einer vierköpfigen Familie (2 Erwachsene, 2 Kinder) in einer ersten Förderkategorie bis zu 52.143 Euro betragen, damit eine Wohnung in der Mietpreisbindung bezogen werden kann. Der Bezug einer geförderten Wohnung ist aber auch möglich in einer zweiten Kategorie. Hier liegt die Grenze des Einkommens bei bis zu 60% über der im Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) festgeschriebenen Einkommensgrenze der Kategorie 1. Das bedeutet, eine vierköpfige Familie kann hier bis zu 82.829 Euro brutto im Jahr verdienen.

(Einkommensgrenzen entnommen aus https://isb.rlp.de/foerderung/751-752.html#tab5734-1 )