Bereitstellung von Stellplätzen bei Neubauten

Veröffentlicht am 08.11.2007 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 27.09.2007
SPD
Ratssitzung vom: 08.11.2007

Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen,

die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auch bei einer Wohnbebauung nach § 34, BauGB dem Bauherren die Verpflichtung zur Bereitstellung von 2 Stellplätzen aufzuerlegen.

Begründung:
Bei neuen Baugebieten sind bereits 2 Stellplätze je Wohneinheit verpflichtend. Die Zahl der Neubebauungen, die nach §34, BauGB erfolgen, ist jedoch nicht zu unterschätzen. Jüngste Beispiele zeigen, dass neben der Schließung von Baulücken in Gebieten ohne rechtskräftigen Bebauungsplan durch Erbfolge neue Strukturen entstehen, die eine Unterversorgung mit Stellplätzen bewirken.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist es dringend notwendig, eine Erhöhung der Stellplatzverpflichtung herbeizuführen.
Ob hierzu die Erlassung einer Satzung notwendig wird, oder ein anderes geeignetes Instrument existiert, soll geprüft werden.