Mitwirkung bei Straßenbeschilderungen durch das Ordnungsamt

Veröffentlicht am 21.08.2008 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 05.08.2008
Antrag der SPD-Ratsfraktion
Ratssitzung vom: 21.08.2008

Beschlussentwurf:

Der Rat möge beschließen,

bei der Neubeschilderung von Strassen soll das Ordnungsamt in Zukunft die Planung überprüfen, um zu gewährleisten, dass die geplante Beschilderung im Sinne der StVO eindeutig und somit kontrollierbar ist.

Begründung:

Es tritt immer wieder die Situation auf, dass bei Neubeschilderung von Strassen, die sich dadurch ergebenden verkehrsrechtlichen Anforderungen durch die überwachende Instanz (Ordnungsamt) nicht durchgesetzt werden können. Eine eindeutige Anwendung der StVO durch das Ordnungsamt ist dadurch nicht möglich.