Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Anderbachstraße im Bereich Süden/Richtung L 52

Veröffentlicht am 08.11.2007 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 23.10.2007
SPD und CDU
Ratssitzung vom: 08.11.2007

Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen,

die Stadtverwaltung wird beauftragt, im Bereich der nach Süden/Richtung L 52 führenden Ortsausgangssituation entlang der Anderbachstraße eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen.

Die Verwaltung möge prüfen, ob eine Satzung (Abrundungs- oder Entwicklungssatzung) nach § 34 Abs. 4 Nr. 1-3 erstellt wird, die die Grenzen des Außenbereichs neu festlegt und somit eine bauliche Entwicklung nach Eigenart der Umgebung ermöglicht. Die Satzung soll unmittelbar nach Wirksamkeit der FNP-Änderung in Kraft treten.

Begründung:

Zurzeit wird dieser Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Im Rahmen der Änderung soll der genannte Bereich an die tatsächliche Raumnutzung redaktionell angepasst werden. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beiliegenden Anlage.