Beeinträchtigungen durch Lärmschutzwand in der Seitzstraße

Veröffentlicht am 22.06.2006 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 06.06.2006
SPD
Ratssitzung vom: 22.06.2006

Beschlussentwurf:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Seitzstraße im Koblenzer Stadtteil Pfaffendorf im Bereich der entstandenen Beeinträchtigung durch die Lärmschutzwand der Bahn so zu gestalten, dass Fußgänger gefahrlos den Bereich passieren können. Dabei ist darauf zu achten, dass Autos die Straße weiterhin in beide Fahrtrichtungen befahren können, es also nicht zu einer Einbahnstraßenregelung kommt.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Treppe, die sich neben dem Bahndamm befindet, zur uneingeschränkten Nutzung freizugeben. Dafür muss die Treppe so umgestaltet werden, dass die dort hineinragende Lärmschutzwand keine Gefahr für Fußgänger darstellt und ein Geländer an der von unten gesehen rechten Seite befestigt wird.

Begründung:
erfolgt mündlich