Änderung der Hauptsatzung - Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten

Veröffentlicht am 13.07.2006 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 30.06.2006
CDU und SPD
Ratssitzung vom: 13.07.2006

Beschlussentwurf:Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur 20. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Koblenz vom 05.Juli 1974.

Begründung:
Gem. § 51 Abs. 2 Satz 2 GemO kann durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten in verbandsfreien Gemeinden bis auf vier festgelegt wird.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.