Antrag vom: 17.01.2007
SPD
Ratssitzung vom: 01.02.2007
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Parkbevorrechtigung für Anwohner in der Löhrstraße zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Rizzastraße wird wieder aufgehoben.
- Vor der Einrichtung neuer oder Umplanung bestehender Zonen der Parkbevorrechtigung für Anwohner ist der Fachbereichsausschuss IV einzuschalten
Begründung:
Nach längerer Diskussion wurde im Bereich der Löhrstraße zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Rizzastraße Kurzparken für die Besucher der Geschäfte zugelassen. Das Tiefbauamt –Abt. Straßenverkehrsbehörde- hat damit aber gleichzeitig in diesem Bereich die Bewohnerparkregelung eingeführt, so dass die Zielsetzung des Zulassens des Kurzparkens konterkariert wurde. Die für kurzzeitiges Parken ausgewiesenen Plätze werden als Anwohnerparkplätze über längere Zeit blockiert.
Nach Aussage des Amtes besteht ein vermeintlicher Automatismus zwischen der Einführung des Kurzparkens und der Parkbevorrechtigung für Anwohner, so dass eine Ausweisung als Anwohnerparkplätze notwendig geworden war.
Abgesehen davon, dass es bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung diesen Automatismus nie gegeben hat, weil auch immer den Belangen des Einzelhandels/der Gastronomie Rechnung getragen wurde, muss in Zukunft sichergestellt werden, dass mit der Einführung der Parkbevorrechtigung für Anwohner nicht andere wichtige Ziele, z. B. Erreichbarkeit des Einzelhandels gefährdet werden. Deshalb ist vor der Einrichtung neuer oder Umplanung bestehender Zonen der Parkbevorrechtigung für Anwohner der Fachbereich IV gegebenenfalls. der Wirtschaftsförderungsausschuss einzuschalten