Antrag vom: 16.05.2007
SPD
Ratssitzung vom: 05.07.2007
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen,
die Verwaltung wird beauftragt, einen Arbeitskreis zu bilden, der sich mit der Novellierung der „Satzung der Stadt Koblenz über die allgemeinen und besonderen Anforderungen gestalterischer Art an Werbeanlagen und Warenautomaten zur Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung der Altstadt“ befasst.
Begründung:
Im Altstadtbereich ist zunehmend eine „Verwilderung“ der Außenwerbung und Fassadengestaltung zu beobachten. Dies ist gegenüber dem Großteil der verantwortungsvollen Gewerbetreibenden ungerecht und verunstaltet das Gesamtbild
Auftrag des Arbeitskreises soll sein, zu ermitteln, ob durch eine Novellierung der bestehenden Satzung die Handlungsfähigkeit der Verwaltung hinreichend ausgeweitet werden kann.
Die Novellierung soll neben einer allgemeinen Überarbeitung zusätzlich folgende Bereiche in die Satzung mit einbeziehen:
- Erweiterung des Geltungsbereiches
- Regelung der Außenbestuhlung (gestalterisch)
- Fassadengestaltung
Für die Zusammensetzung des Arbeitskreises schlagen wir vor:
Neben Vertretern der Verwaltung
- Ratsfraktionen der CDU und SPD je 2 Vertreter
- Ratsfraktionen der FBG, FDP und Bündnis90/Grüne je 1 Vertreter
- Werbegemeinschaft „Altstadt-Carrée“ 1 Vertreter
- Architekten- und Ingenieurverein Koblenz e.V. 1 Vertreter
- Koblenzer Bürger- und Verkehrsverein 1 Vertreter
- Denkmalpflegebeirat 1 Vertreter
- Werbegemeinschaft „Historische Altstadt“ 1 Vertreter