Antrag vom: 02.09.2003
Ratssitzung vom: 18.09.2003
Antrag vom: 02.09.2003
Ratssitzung vom: 18.09.2003
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf der Basis des entsprechenden Gutachtens eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Erzielung des vorgeschlagenen Hochwasserschutzzieles für den Abschnitt RL 10 mit dem Land Rheinland-Pfalz abzuschließen.
Begründung:
Am 05.06.1997 hat der Rat beschlossen, durch das Land eine Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Hochwasserschutzes durchführen zu lassen. Nach Vorlage dieser Untersuchung hat der Rat am 28.09.2000 beschlossen, diesen Abschnitt als nächste aktive Hochwasser-schutzmaßnahme für die Stadt Koblenz festzulegen.
Seit Ende August 2003 liegt der Verwaltung eine Machbarkeitstudie vor, die die Realisierung eines wirtschaftlichen Schutzzieles näher untersucht hat. Damit möglichst bald dieses Schutzziel erreicht werden kann und nicht aufgrund von Finanzierungsfragen gefährdet wird, sollte die Verwaltung auf der Basis des vorgeschlagenen Schutzzieles mit dem Land die notwendigen nächsten Schritte (z. B. Planfest-stellungsverfahren etc.) vereinbaren und eigene Maßnahmen (z. B. Kanalplanung etc.) umgehend in die Wege leiten.