Gültigkeit der Parkscheine in der Parkraumbewirtschaftung

Veröffentlicht am 30.01.2003 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 09.01.2003
Ratssitzung vom: 30.01.2003

Der Stadtrat möge beschließen,

die Verwaltung aufzufordern, ein neues System für die Gültigkeit der Parkscheine zu erarbeiten, das gewährleistet, einen noch gültigen Parkschein in weiteren Straßenzügen mit gleicher Parkgebühr benutzen zu können.

Begründung:
Der Bürger, der seinen täglichen Bedarf innerhalb der parkraumbewirtschafteten Gebiete deckt, muss innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere Straßen anfahren.

Dies hat heute zur Folge, dass er jedes Mal einen neuen Parkschein benötigt.