Baustellenverkehr im Baugebiet Asterstein

Veröffentlicht am 12.06.2003 in Anträge und Anfragen

Antrag vom: 30.05.2003
Ratssitzung vom: 12.06.2003

Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt,

rechtsverbindlich sicherzustellen, dass mögliche Schäden an den Straßen des 1. Bauabschnittes "Asterstein 1" durch den Bau von "Asterstein 2" nicht zu Lasten der Anlieger des 1. Bauabschnittes gehen.

Begründung:
Aufgrund vielfältiger Versäumnisse konnte nicht sichergestellt werden, dass die äußere Erschließung zeitnah mit dem Baubeginn von "Asterstein 2" realisiert werden kann. Vielmehr ist zu befürchten, dass der gesamte Baustellenverkehr (innere Erschließung von Asterstein 2 und private Baumaßnahmen) über das bestehende Straßennetz des ersten, seit über 20 Jahren fertig gestellten Bauabschnittes, laufen wird. Es ist deshalb für die Anlieger nicht hinnehmbar, dass sie zu diesen Belastungen dann noch möglicherweise zu Sanierungskosten herangezogen würden