Ausleuchtung des Unterbreitweges wieder verwehrt

Veröffentlicht am 07.11.2022 in Pressemitteilung

Foto: Toni Bündgen, Marion Lipinski-Naumann, Thomas Kirsch

Seit vielen Jahren kämpft die SPD-Fraktion dafür, dass besonders in den dunklen Wintermonaten der Unterbreitweg in Koblenz-Moselweiß eine Beleuchtung erfährt.

„Nachweislich wird zwischen 6 und 8:30 Uhr in den Morgenstunden sowie nachmittags zwischen 16 und 18 Uhr der Unterbreitweg als Verbindungsweg zwischen Beatusstraße und Gülser Brücke zur anderen Moselseite nach Güls stark frequentiert genutzt“, so das Moselweißer Stadtratsmitglied Thomas Kirsch. „Durch die aktuelle Sperrung des Bahnhofweges hat sich zudem der Autoverkehr stark erhöht, vor dem Radfahrende und zu Fuß Gehende geschützt werden müssen.“

Ein weiteres Problem sieht die SPD-Fraktion in der Nutzung des Unterbreitweges als Schulweg. Toni Bündgen, Stadtratsmitglied aus Güls: „Viele Gülser Schülerinnen und Schüler erhalten abhängig von ihren genauen Wohnadressen in Güls und der konkreten Entfernung zu den innerstädtisch besuchten weiterführenden Schulen keine Bezuschussung für ihre Fahrkarte, da ihr Schulweg weniger als vier Kilometer lang sei. Diese Berechnung funktioniert aber nur, wenn die Schülerinnen und Schüler den Unterbreitweg nutzen. Ohne Beleuchtung ist dies den Kindern und Jugendlichen aber nicht zuzumuten.“

Deshalb hatten die Ratsfraktion SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke-PARTEI erneut einen Antrag zu einer entsprechenden Beleuchtung des Unterbreitweges im Stadtrat gestellt.

Die Verwaltung widerspricht jedoch: Da der Unterbreitweg nicht als Fußweg gilt, gebe es keine gesetzliche Verpflichtung zu einer Beleuchtung. Auch einer adaptiv gesteuerten, insekten- und tierfreundlichen Straßenbeleuchtung wird seitens der Verwaltung widersprochen, da diese durch die hoch frequentierte Nutzung „mehr oder weniger im Dauerbetrieb“ sei. Es wird lediglich auf die neue Rechtsverordnung nach §54 des Bundesnaturschutzgesetzes verwiesen.

Marion Lipinski-Naumann, SPD-Fraktionsvorsitzende: „Es kann nicht sein, dass einerseits die Verwaltung Gülser Schülerinnen und Schülern die bezuschusste Busfahrkarte mit dem Hinweis

auf den Unterbreitweg verweigert und gleichzeitig die gleiche Verwaltung auf eine nicht bestehende gesetzliche Verpflichtung verweist. Die Sicherheit und die Vermittlung eines Sicherheitsgefühls hat für uns nach wie vor erste Priorität. Dass selbst eine adaptive Beleuchtung aufgrund der hohen Frequenz abgelehnt wird, zeigt die Absurdität dieser Verwaltungsentscheidung. Es gäbe weit effektivere Stellen, an denen durch Umstellung der Straßenbeleuchtung Insekten geschützt und die Lichtverschmutzung reduziert werden könnten.“

Die SPD-Fraktion fordert darüber hinaus, dass solange der Unterbreitweg nicht beleuchtet ist, dieser nicht in die Berechnung für den Schulweg der Gülser Kinder und Jugendlichen einfließen darf.