Wiederkehrende Beiträge – Eine Frage der Solidarität

Veröffentlicht am 30.01.2020 in Pressemitteilung

Die Diskussion um das Thema Ausbaubeiträge wird seit einem Jahr intensiv in Koblenz geführt. So wie der Rat der Stadt Koblenz nicht in der Lage ist, zu verhindern, dass Koblenzer Bürgerinnen und Bürger Einkommenssteuer zahlen, so kann er auch nicht entscheiden, ob Ausbaubeiträge gezahlt werden oder nicht. Der Koblenzer Stadtrat kann lediglich beschließen, ob die Grundstückseigentümer der einzelnen Straßen mit hohen Einmalbeiträgen belastet werden oder das System der wiederkehrenden Beiträge eingeführt wird.

Nach Meinung der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke sollen hohe fünfstellige Eurobeträge beim Straßenausbau schon bald der Vergangenheit angehören. Die drei Fraktionen werden in der anstehenden Ratssitzung den Antrag zur Umstellung des bisherigen Systems auf die Erhebung so genannter Wiederkehrender Beiträge stellen. Hierfür gibt es zahlreiche Gründe, wie die Fraktionsvorsitzende der SPD, Marion Lipinski-Naumann, ausführt: „In den letzten fünf Jahren lässt sich eine Baukostensteigerung von über 30 Prozent feststellen. Das führt natürlich zu einem Anwachsen der anfallenden einmaligen Ausbaubeträge, die vor allem von Eigentümern, die sich ihr Eigenheim vom Munde abgespart haben, nicht mehr gestemmt werden können.“ Mit den wiederkehrenden Beiträgen würde sich das ändern. In diesem System wird das Stadtgebiet in so genannte Abrechnungsgebiete unterteilt. Beim Ausbau einer Straße wird der Anteil der Kosten, der von der Bevölkerung zu tragen ist, auf alle Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet umgelegt. Die Landeshauptstadt Mainz erhebt schon seit Jahren wiederkehrende Beiträge in insgesamt 15 Abrechnungsgebieten und dient den Sozialdemokraten als anschauliches und positives Beispiel. „Je nach Grundstücksgröße und Gebäudehöhe liegt die jährliche Belastung für den Einzelnen in Mainz bei 80 Euro bis 300 Euro“, so Ratsmitglied und Bundestagsabgeordneter Detlev Pilger. Außerdem ist den Antragstellern wichtig, dass die Eigentümer, die in den letzten Jahren bereits einmalige Ausbaubeiträge gezahlt haben, für 20 Jahre von der Abgabepflicht befreit sind.
Mittlerweile hat auch die Landesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass in den Kommunen ab 2024 nur noch wiederkehrende Beiträge erhoben werden sollen. Lipinski-Naumann begrüßt diese Initiative und sieht damit auch den eigenen Antrag bestätigt: „Der Gesetzentwurf des Landes bestärkt uns darin, dass unser gemeinsamer Antrag wichtig und richtig ist, vor allem, im Hinblick auf die großen straßenbaulichen Projekte in den nächsten Jahren.“ Gemeint ist damit z.B. der geplante Ausbau der Südallee, der beim bisherigen Ausbaubeitragssystem mit hohen Kosten für die anliegenden Grundstückseigentümer verbunden wäre. „Die Einführung wiederkehrender Beiträge ist für uns eine Frage der Solidarität. Mit diesem System wird es gelingen, die Kosten für wichtige Ausbaumaßnahmen auf viele Schultern zu verteilen, den einzelnen Beitragspflichtigen zu entlasten und somit für mehr soziale Gerechtigkeit in Koblenz zu sorgen“, so Lipinski-Naumann.