Anfrage vom: 30.10.2006
SPD
Ratssitzung vom: 16.11.2006
Mit Schreiben vom 16.10.2006 hat der Oberbürgermeister die Ratsmitglieder informiert, dass er im Rahmen einer Eilentscheidung Förderungsmittel des Landes in Höhe von 49.713,24 € für die Einrichtung des „Bauberatungszentrums und des Bürgeramtes“ zurückzahlen musste, weil die Maßnahme entgegen dem Bewilligungsbescheid nicht öffentlich, sondern beschränkt ausgeschrieben wurde.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
- Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Vorgaben des Bewilligungsbescheides nicht eingehalten wurden?
- Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung der SPD-Stadtratsfraktion, dass die Maßnahme auch ohne Bewilligungsbescheid hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen?
- Wer war die ausschreibende Stelle in der Stadtverwaltung?
- Wie wurde der Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung begründet und wer hat diesen Verzicht beim Bedarfsträgers und beim Rechnungsprüfungsamt genehmigt? Lag den Entscheidungsträgern nicht der Bewilligungsbescheid der ADD vor?
- Gedenkt die Stadtverwaltung aus diesem erneuten Verstoß gegen die Vergabebestimmungen personalrechtliche, organisatorische und vergaberechtliche Konsequenzen zu ziehen? Wenn ja, welche?
- Was geschieht, wenn der Eigenschadensversicherer den Schaden nicht begleicht?
- Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung der SPD-Stadtratsfraktion, dass dieser Fall nunmehr endgültig eine rasche Einrichtung einer zentralen Vergabestelle mit einem klaren Verfahrensablauf und eindeutigen Vorgaben für die Dokumentation der Vergabe notwendig macht, damit auch die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung in Form von besonderen Bestimmungen für das öffentliche Auftragswesen umgesetzt wird?
- Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um bei den mit Vergaben beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung die Erkenntnis zu vermitteln, dass die Einhaltung der Vergabebestimmungen kein bürokratisches Übel, sondern ein wichtiger Bestandteil einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ist?
- Was gedenkt die Stadtverwaltung zu tun, um die Grundlagen für eine Fachaufsicht zu verbessern (z.B. Vier-Augen-Prinzip, Verantwortlichkeit der Vorgesetzten, Dokumentationspflicht nach einheitlichen Vorgaben gegenüber Rechnungsprüfungsamt und Rechnungsprüfungsausschuss)?