Anfrage vom: 17.08.2004
SPD
Ratssitzung vom: 30.09.2004
Die SPD-Stadtratsfraktion bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen:
I. Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
- Welche Rechtsform soll die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) haben?
- Wo soll die ARGE räumlich untergebracht werden?
- Welche Kosten müsste die Kommune bei Gründung einer ARGE übernehmen?
- Welche Organisationsstruktur soll die ARGE erhalten?
- Wer wird die Leitung der ARGE übernehmen?
II: Personal
- Wie hoch ist der Gesamtpersonalbedarf und welcher Teil entfällt auf die Kommune?
- Wie ist der aktuelle Stand der abzustellenden Mitarbeiter?
- Wie wird die rechtzeitige Qualifizierung der Mitarbeiter (Vermittlung, Fallmanagement, Networking, Software) sichergestellt?
- Wird kommunales Personal Aufgaben nach SGB II übernehmen?
- Wie ist in diesem Fall die Kostenerstattung (Verwaltungskosten) zwischen Bund und Kommune geregelt?
III. Ziele der Arbeitsgemeinschaft (Fördern und Fordern)
- Welche Verbesserungen sind hinsichtlich der Betreuung der Kunden zu erwarten?
- Wodurch sollen die Integrationschancen vor allem der Langzeitarbeitslosen verbessert werden? Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Fallmanagement" und welchen Zweck verfolgt er?
- Welchen Einfluss hat die Kommune auf die Vermittlung und damit auf die Senkung der auf sie entfallenden Kosten der Unterkunft, Heizung etc.?
- Wie kann die Zusammenarbeit mit dem Trägerverbund zukünftig aussehen?
- Welche Sanktionsmöglichkeiten stelle das neue SGB II zur Verfügung?
- Wo wird die Koordinierungsstelle angesiedelt werden?
- Gibt es eine verbindliche Festlegung seitens der Stadt, in welchem Umfang Arbeitsgelegenheiten (Volumen) im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden?
- Wird dies Bestandteil des Vertrages für die ARGE sein?
- Wie wird die flankierende soziale Beratung sichergestellt?
- Wie hoch wird der Mehraufwand für die ALG II-Empfänger sein?
- Wird der Mehraufwand ab einer bestimmten Höhe gedeckelt?
- Wird es in diesem Zusammenhang im Bezug auf die Arbeitszeit der ALG II-Empfänger Begrenzungen geben?
- Ist gewährleistet, dass ein Beirat gegründet wird, in dem Vertreter aus Gewerkschaften, Arbeit- und Sozialpolitik, Arbeitgeberverbände, Handwerkskammer, Industrie- und Handelkammer, sowie der örtliche Trägerverbund vertreten sein werden?
IV: Risiken
- Welche Risiken bestehen derzeit hinsichtlich der rechtszeitigen Auszahlung des Arbeitslosengeldes II?
- Wie soll die erhebliche Zusatzbelastung der Mitarbeiter abgefangen werden?