Gründung einer Arbeitsgemeinschaft

Veröffentlicht am 30.09.2004 in Anträge und Anfragen

Anfrage vom: 17.08.2004
SPD
Ratssitzung vom: 30.09.2004

Die SPD-Stadtratsfraktion bittet um Beantwortung nachfolgender Fragen: I. Gründung einer Arbeitsgemeinschaft
  • Welche Rechtsform soll die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) haben?
  • Wo soll die ARGE räumlich untergebracht werden?
  • Welche Kosten müsste die Kommune bei Gründung einer ARGE übernehmen?
  • Welche Organisationsstruktur soll die ARGE erhalten?
  • Wer wird die Leitung der ARGE übernehmen?
II: Personal
  • Wie hoch ist der Gesamtpersonalbedarf und welcher Teil entfällt auf die Kommune?
  • Wie ist der aktuelle Stand der abzustellenden Mitarbeiter?
  • Wie wird die rechtzeitige Qualifizierung der Mitarbeiter (Vermittlung, Fallmanagement, Networking, Software) sichergestellt?
  • Wird kommunales Personal Aufgaben nach SGB II übernehmen?
  • Wie ist in diesem Fall die Kostenerstattung (Verwaltungskosten) zwischen Bund und Kommune geregelt?
III. Ziele der Arbeitsgemeinschaft (Fördern und Fordern)
  • Welche Verbesserungen sind hinsichtlich der Betreuung der Kunden zu erwarten?
  • Wodurch sollen die Integrationschancen vor allem der Langzeitarbeitslosen verbessert werden? Was verbirgt sich hinter dem Begriff "Fallmanagement" und welchen Zweck verfolgt er?
  • Welchen Einfluss hat die Kommune auf die Vermittlung und damit auf die Senkung der auf sie entfallenden Kosten der Unterkunft, Heizung etc.?
  • Wie kann die Zusammenarbeit mit dem Trägerverbund zukünftig aussehen?
  • Welche Sanktionsmöglichkeiten stelle das neue SGB II zur Verfügung?
  • Wo wird die Koordinierungsstelle angesiedelt werden?
  • Gibt es eine verbindliche Festlegung seitens der Stadt, in welchem Umfang Arbeitsgelegenheiten (Volumen) im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden?
  • Wird dies Bestandteil des Vertrages für die ARGE sein?
  • Wie wird die flankierende soziale Beratung sichergestellt?
  • Wie hoch wird der Mehraufwand für die ALG II-Empfänger sein?
  • Wird der Mehraufwand ab einer bestimmten Höhe gedeckelt?
  • Wird es in diesem Zusammenhang im Bezug auf die Arbeitszeit der ALG II-Empfänger Begrenzungen geben?
  • Ist gewährleistet, dass ein Beirat gegründet wird, in dem Vertreter aus Gewerkschaften, Arbeit- und Sozialpolitik, Arbeitgeberverbände, Handwerkskammer, Industrie- und Handelkammer, sowie der örtliche Trägerverbund vertreten sein werden?
IV: Risiken
  • Welche Risiken bestehen derzeit hinsichtlich der rechtszeitigen Auszahlung des Arbeitslosengeldes II?
  • Wie soll die erhebliche Zusatzbelastung der Mitarbeiter abgefangen werden?