Antrag vom: 12.01.2007
SPD
Ratssitzung vom: 01.02.2007
Antrag vom: 12.01.2007
SPD
Ratssitzung vom: 01.02.2007
Beschlussentwurf:
Der Rat möge beschließen,
die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, welches eine vorausschauende und realistische Pensionsrückstellung unter Berücksichtigung einer doppischen Haushaltsführung für neu verbeamtete Mitarbeiter regelt.
Begründung:
Für die Städte und Kommunen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Rückstellung von Beamtenpensionen. Diese liegen zurzeit bei lediglich 0.8%. In der aktuellen Praxis werden im kameralistischen Haushalt nur die tatsächlichen Ausgaben betrachtet. Durch die Einführung der Doppik werden aber signifikante Unterschiede zu berücksichtigen sein. In Zukunft müssen die erworbenen Ansprüche und Anwartschaften zum Stichtag der Bilanz ausgewiesen werden.
Dieses Konzept soll einen weiteren Schritt zur Erfüllung der gesetzlichen Auflagen darstellen. Es soll auch den künftigen Generationen eine nachhaltige Haushaltssicherheit und Handlungsfähigkeit garantieren. Ohne eine entsprechende Rückstellungskonzeption würde in wenigen Jahren ein unverantwortlicher Kapitalverzehr eintreten.