"Seit fast einem Jahr beschäftige ich mich mit dem Schicksal der Familie Bajqina, nachdem mich der Schulleiter der Comenius-Hauptschule Helmut Fetz um Unterstützung gebeten hat", so der SPD-Landtagsabgeordnete Heribert Heinrich (RZ vom 07.11.2002). Nach Besuchen in der Schule, Gesprächen mit der Elternvertretung der Schule und dem Ausländeramt der Stadt habe er der Familie empfohlen eine Petition an den rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten zu richten.
Diese Petition hatte zumindest den Erfolg, dass die Familie nicht schon bereits Ende 2002 abgeschoben wurde. Die Stadtverwaltung halte sich nämlich an die Vereinbarung - im Gegensatz zu vielen anderen Behörden in Deutschland - dass während eines laufenden Petitionsverfahrens von "aufenthalts-beendenden Maßnahmen", wie die Abschiebung im Behördendeutsch genannt wird, abgesehen wird.
"Da ich von 1999-2001 selbst Mitglied des Petitionsausschusses war, kenne ich natürlich die Vereinbarung der Innenministerkonferenz (IMK) und mir war auch bewußt, dass der Petitionsausschuss keine Möglichkeit sehen würde, der Familie Bleiberecht einzuräumen".
Es ging auch darum Zeit zu gewinnen, weil die Diskussion um das Zuwanderungsgesetz im vollen Gange war. Heinrich findet es deshalb ungerecht, dass den Behörden der "schwarze Peter" zugeschoben wird, nur weil im Bundesrat das Gesetz an dem Widerstand der CDU- geführten Landesregierungen wiederum gescheitert ist. Trotzdem habe er noch einmal das rheinland-pfälzische Innenministerium gebeten nach einem Weg zu suchen, um das Bleiberecht für Familie Bajqinca zu erreichen. Darüber hinaus interessiere ihn die Meinung der CDU-Kollegen aus Bund- und Landtag natürlich brennend.