Satzungen für wiederkehrende Beiträge auf dem Weg

Veröffentlicht am 07.11.2022 in Pressemitteilung

Die Diskussion um das Thema Ausbaubeiträge wird seit Jahren intensiv in Koblenz geführt. Auch wenn einige Fraktionen im Koblenzer Stadtrat suggerieren, die Stadt habe die Entscheidungsfreiheit, ob sie Ausbaubeiträge erheben will, ist dem nicht so. Ihre Gegenstimmen sind reine Polemik. So wie der Rat der Stadt Koblenz nicht in der Lage ist, zu verhindern, dass Koblenzer Bürgerinnen und Bürger Einkommenssteuer zahlen, so kann er auch nicht entscheiden, ob Ausbaubeiträge gezahlt werden oder nicht.

Mit dem Antrag vom 06.02.2020 wurden die Weichen neu gestellt. Zu diesem Zeitpunkt konnte der Rat der Stadt Koblenz entscheiden, ob die Ausbaubeiträge per Einmalzahlung oder wiederkehrend erhoben werden sollen. Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke-Partei fiel die Vorentscheidung zugunsten wiederkehrender Beiträge. Die entsprechenden Satzungen sollen in der Stadtratssitzung am 17.11.2022 beschlossen werden.

Hierfür gibt es zahlreiche Gründe, wie die Fraktionsvorsitzende der SPD, Marion Lipinski-Naumann, ausführt: „Das Heranziehen der Eigentümer zu Ausbaubeiträgen führt nach dem heutigen System zu einer hohen finanziellen Belastung für die Betroffenen, die in der Bevölkerung zunehmend als ungerecht empfunden wird. Erschwerend kommt hinzu, dass in den letzten drei bis fünf Jahren eine Baukostensteigerung von 30 bis 50 Prozent festzustellen ist. Wir empfinden es als soziale Ungerechtigkeit, dass manche Eigentümer in ihrem Leben keinerlei Ausbaubeiträge zahlen müssen, andere hingegen oftmals hohe fünfstellige

Geldsummen aufbringen müssen, obwohl alle das gesamte Koblenzer Straßennetz nutzen können. Daher bietet sich das Instrument der wiederkehrenden Beiträge an, die Kosten auf viele Schultern zu verteilen und so für die einzelnen Anlieger zu reduzieren und erträglich zu machen. Die wiederkehrenden Beiträge sind planbar, wesentlich niedriger und werden auf wesentlich mehr Schultern fairer verteilt.“

Im System der wiederkehrenden Beiträge wurde das Stadtgebiet in 34 Abrechnungsgebiete unterteilt, so geschehen am 15.07.2021. Beim Ausbau einer Straße wird der Anteil der Kosten, der von der Bevölkerung zu tragen ist, auf alle Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet umgelegt. Dabei werden Eigentümer befreit, die bereits einmalige Ausbaubeiträge gezahlt haben. Für 20 Jahre bei kompletter Herstellung der Verkehrsanlage, für 15 Jahre bei Herstellung der Fahrbahn, für 10 Jahre bei Herstellung des Gehweges und für 5 Jahre bei Herstellung der Beleuchtung bzw. durchgeführten Veranlagungen.

Besonders freut Marion Lipinski-Naumann, dass Eckgrundstücke nicht mehr für beide anliegenden Straßen je 75%, insgesamt also 150% der Ausbaubeiträge zahlen müssen. Dies wird in den noch zu beschließenden Satzungen auf 50% pro Straße angepasst.

„Wir hätten uns gefreut, alle Satzungen rückwirkend zum 01.01.2022 geltend zu machen. Leider macht uns hier ein Landesgesetz einen Strich durch die Rechnung. So können Satzungen für die wiederkehrenden Beiträge in manchen Abrechnungsgebieten erst zum 01.01.2024 in Kraft treten “, so Lipinski-Naumann. „Dennoch ist dieser Schritt ein großer Erfolg, um die Ausbaubeiträge gerechter auf die Bevölkerung zu verteilen.“